Therapie
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Therapie ist gut!
Psychotherapie nach Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch fundiert, verhaltenstherapeutisch, analytisch) ist ein wissenschaftlich fundiertes und überprüftes Heilverfahren. Sie kann entlasten, Heilungsprozesse einleiten und begleiten, dabei helfen, kritische Entwicklungs-, Beziehungs- und Lebensphasen zu meistern und die eigenen Ressourcen besser zu nutzen.
In jedem von uns stecken Kräfte, die entfaltet werden können.
Auffälligkeiten & Anlässe
Die Anlässe, die Sie hierher führen, sind vielfältig.
Sie beobachten zum Beispiel Schwierigkeiten in der Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes, das Auftreten von schulischen oder Verhaltensproblemen, Beeinträchtigungen bei der Bewältigung außerordentlich schwerer Lebensereignisse (Trennung/Scheidung, psychische Traumatisierungen z. B. durch Gewalterfahrungen, Verlusterlebnisse, schwere und/oder chronische Erkrankungen, medizinische Eingriffe, u.U. schon zur Geburt, Unfälle, Operationen o.ä.) oder beim erfolgreichen Meistern von Schwellensituationen (Aufnahme in die Kita, Einschulung, Schulwechsel, Schulabschluss, berufliche Orientierung, Eigenständigkeit).
Einen Schwerpunkt in meiner Arbeit stellt die Behandlung von Traumafolgestörungen nach psychischen Traumatisierungen dar.
Auffälligkeiten können sein:
- LAngst- und Panikstörungen, Trennungsängste
- Ldepressive Störungen, Suizidalität
- LEssstörungen
- LStörungen im Sozialverhalten (oppositionell, aggressiv, dissozial, mutistisch, phobisch)
- LTic-Störungen, Zwangsstörungen
- LEnuresis, Enkopresis
- Lposttraumatische Belastungs- und Anpassungsstörungen
- Lpsychosomatische Beschwerden (Kopf-, Bauch- u.a. Schmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände - Burn-out)
- LStörungen der Impulskontrolle (Daumenlutschen, Nägelkauen, Haaredrehen, Selbstverletzungen)
- LLern- und Leistungsstörungen incl. Teilleistungsstörungen (Legasthenie, Dyskalkulie, Dyslexie) und Prüfungsängsten
- LAD(H)S
- LBindungsstörungen
Auch eine Reise von tausend Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.
– Laotse
Diagnostik
Voraussetzung für die Auswahl und Einleitung sinnvoller Therapiemaßnahmen ist eine gute diagnostische Abklärung. Dies ist mir als Fachärztin besonders wichtig. Neben einer ausführlichen Erfassung der aktuellen Problematik ist hierbei die Erhebung der bisherigen Entwicklungsgeschichte des Kindes bzw. Jugendlichen, aber auch die der Eltern und die weitere Familienanamnese von Bedeutung.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die psychologische Diagnostik, die je nach bestehender Problematik sowohl eine Entwicklungsstands- und Leistungsdiagnostik, wie auch eine persönlichkeitszentrierte und störungsspezifische Diagnostik einschließt. Hierbei kommen erprobte und standardisierte psychologische Testverfahren zum Einsatz. Je nach Bedarf erfolgt zur weiteren diagnostischen Abklärung die Einleitung ergänzender Untersuchungen auch unter Einbeziehung anderer medizinischer Fachrichtungen.
Diagnostische Säulen:
- Laktuelle, Eigen-, Fremd-, Familienanamnese
- LVerhaltens- und Interaktionsbeobachtung
- Lstandardisierte psychologische Diagnostik
- (Entwicklungsstand, intellektuelle Leistungsfähigkeit, Teilleistungsstörungen Persönlichkeit, störungsspezifisch, projektiv)
- Lergänzende Untersuchungen
- (unter Einbeziehung weiterer medizinischer Fachrichtungen)
Beratung & Therapie
Im Anschluss an die diagnostische Phase erfolgt die Entscheidung hinsichtlich notwendiger und sinnvoller Maßnahmen. Nicht immer ist damit eine länger andauernde Therapie verbunden. Manchmal sind wenige umschriebene Beratungsgespräche oder Kontakte in größeren Abständen ausreichend.
Manchmal braucht es zur positiven Veränderung jedoch eine längere Phase regelmäßiger therapeutischer Unterstützung, die in der Regel das unmittelbare Lebensumfeld – meist die Familie – des Kindes oder Jugendlichen mit einbezieht. Diese regelmäßige therapeutische Unterstützung kann sowohl als ärztliche Leistung, als auch als beantragungspflichtige Psychotherapie erfolgen.
Bei Bedarf kann eine begleitende medikamentöse Behandlung erfolgen. Entsprechend der Erfordernisse wird die Zusammenarbeit mit professionellen Helfersystemen unterstützt, was ggf. auch die Einleitung stationärer Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen einschließt.
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer!
– Seneca
Ablauf – Der Weg zur Therapie
01
Kontakt aufnehmen
Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbare ich mit Ihnen einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
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Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen, dem Erarbeiten des/der Therapieziels/e und der Besprechung der therapeutischen Möglichkeiten in einer gemeinsamen Arbeit. Am Ende des Ersttermins treffen wir gemeinsam eine Entscheidung, ob es weitere Termine geben sollte.
02
Diagnostik-Phase / Probestunden
Fällt die Entscheidung für weitere Termine, folgt dann eine weitere Abklärung in einer Diagnostik-Phase und bei bestehendem Therapie-Wunsch ein näheres Kennenlernen in den Probestunden.
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Nach bzw. während der Probestunden wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie aufgenommen wird.
Wird eine Psychotherapie angestrebt, fließt die Diagnostik-Phase in die Probestunden ein.
03
Therapie / Beratung
Wird eine ärztliche Betreuung gewünscht und als sinnvoll erachtet, werden die Folgetermine bedarfsorientiert vereinbart.
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Wenn eine regelmäßige Therapie aufgenommen werden soll, dann findet dies in Form von 1-2 festen Terminen wöchentlich statt und schließt die Bereitschaft zu einer gemeinsamen Arbeit für mehrere Monate, u.U. auch über Jahre ein. Pausen sind nach gemeinsamer Absprache möglich. Zum Therapieende hin werden die Abstände zwischen den Stunden meist größer, um die Alltagstauglichkeit der erreichten Therapieschritte zu überprüfen.
Die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umfasst regelhaft die Einbeziehung der unmittelbaren Bezugspersonen, mit denen separat Geaprächstermine stattfinden. Aber auch eine gemeinsame Arbeit mit Eltern, Kind bzw. Jugendlichem und Geschwisterkindern ist entsprechend des bestehenden Bedarfs möglich. Je jünger das Kind ist, umso mehr konzentriert sich die therapeutische Arbeit auf die Arbeit mit den Bezugspersonen, i.d.R. die Eltern.
Voraussetzungen
Wie ist der Behandlungserfolg in einer Psychotherapie?
Eine Psychotherapie heilt nicht garantiert. Wer Ihnen das verspricht ist ein Blender oder Betrüger. Es ist auch nicht vorrangiges Ziel, dass Sie oder Ihr Kind Ihr/sein altes Leben zurück erhalten/erhält. Vielmehr ist es das Ziel, die bestehenden Probleme so zu lösen, dass Sie bzw. Ihr Kind in der Zukunft ein weitgehend leidensfreies Leben genießen und am neuen, nicht am alten Leben mit Freude und Zuversicht teilnehmen können/kann.
Ein Psychotherapeut ist jedoch nicht die Hauptperson, die über den Erfolg der Therapie entscheidet. 80% des Erfolges wird durch die Motivation und andere persönliche Eigenschaften und Voraussetzungen des Patienten gesichert. Der Therapeut ist nur zu 20% für den Erfolg „verantwortlich“.
In einer Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen ist der Erfolg maßgeblich von der Veränderungsfähigkeit und der Bereitschaft zur Unterstützung des für das Kind sinnvollen und hilfreichen Therapieprozesses durch die Bezugspersonen abhängig.
Wann ist eine Psychotherapie nicht möglich (kontraindiziert)?
Generell kontraindiziert ist eine Psychotherapie bei Vorliegen einer stoffgebundenen Sucht (Alkohol, Drogen, Medikamente). Hier muss erst ein Entzug und eine Entwöhnung in einer Klinik erfolgen. Dann kann, bei entsprechender Motivation, eine ambulante Therapie durchgeführt werden.
Weiterhin ist eine ambulante Psychotherapie kontraindiziert, wenn die psychischen Symptome durch organische Erkrankungen hervorgerufen werden. Dann ist eine Psychotherapie nicht indiziert um die Ursachen zu heilen. Sie kann aber indiziert sein um die (sozialen, psychischen) Folgen, die sich aus dieser Krankheit ergeben, zu behandeln.
Eine tiefenpsychologische Richtlinien-Psychotherapie ist kontraindiziert, wenn eine ernsthafte Mitarbeit nicht möglich ist bzw. der Patient sich weigert über sich, seine Beziehungen und Gefühle zu sprechen. In der Verhaltenstherapie ist eine Therapie kontraindiziert, wenn der Patient die Mitarbeit bei Hausaufgaben oder Übungen verweigert. Das gilt auch für die Bezugsperson(en).
In den vorliegenden Fällen kann jedoch ein Angebot von Beratungsgesprächen hilfreich sein, um dann ggf. auch an der Entwicklung einer entsprechenden Motivation für eine Psychotherapie zu arbeiten oder schon durch die Gespräche eine Entlastungsmöglichkeit zu schaffen.
Eine Therapie ist auch dann kontraindiziert, wenn eine akute Suizidgefahr besteht, der Patient den Weg zum Therapeuten nicht schafft oder die Symptomatik bereits so schwerwiegend oder chronifiziert ist, dass diese nur in einer intensiven stationären Therapie in einer Fachklinik zu behandeln ist.
Kann ich eine begonnene Therapie vorzeitig beenden?
Eine Psychotherapie muss immer freiwillig sein. Wenn Sie oder Ihr Kind mit mir als Therapeutin unzufrieden sind, können Sie bzw. Ihr Kind die Therapie abbrechen und die Therapie bei einer anderen Therapeutin / einem anderen Therapeuten fortsetzen.
Sie und Ihr Kind sollten jedoch den Abbruch der Therapie in einer letzten Stunde mit mir besprechen. Dabei geht es nicht darum, dass Sie oder Ihr Kind sich dafür rechtfertigen müssen oder ich noch die Gelegenheit haben soll, Sie oder Ihr Kind zu einer Fortführung zu überreden. Vielmehr geht es darum die Gründe zu reflektieren und etwaige Missverständnisse abzuklären. Sie und Ihr Kind haben durch einen vorzeitigen Therapieabbruch keinerlei formale Nachteile.
Je mehr wir unsere Kinder lieben, desto weniger kann es uns genügen, dass sie nur in unsere Fußstapfen treten.
– Friedrich Schleiermacher
Finanzierung / Vergütung
privat Versicherte und Beamte
Die Kosten der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung für Privatversicherte richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) .
Die Übernahme der Kosten für ärztliche Leistungen ist damit eindeutig geregelt und erfolgt i.d.R. völlig unproblematisch, auch bei regelmäßigen und längerfristigen Behandlungsdauern.
Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt und abhängig von Ihren gewählten Versicherungsbedingungen. Sie werden in der Regel bei ausreichender Indikation (Feststellung eines Krankheitsbildes) durch Ihre Krankenkasse und/oder Beihilfestelle (für Beamte) übernommen.
Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre Versicherung / Beihilfestelle und erfragen, ob und in welchem Umfang diese eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes oder für Sie selbst übernimmt. Sollten dabei Fragen oder Probleme entstehen, unterstütze ich Sie gern.
Entsprechend der erbrachten Leistungen erhalten Sie monatlich von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können und die von dieser dann erstattet wird. Die vertragliche Verbindlichkeit zur Vergütung der erbrachten Leistungen besteht jedoch zwischen Ihnen als Patient*in oder Sorgeberechtigtem/r und mir als Leistungserbringerin – unabhängig davon, welche Leistungen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt von der Versicherung / Beihilfestelle erstattet werden.
Selbstzahler
Als Selbstzahler entfällt das zeitaufwändige Antragsverfahren für eine Psychotherapie. Die psychotherapeutischen Sitzungen oder Beratungstermine werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Abschnitt B und G. Für Ihre Behandlung bzw. die Behandlung Ihres Kindes / Jugendlichen anfallende Kosten lassen sich jedoch auch einfach und unverbindlich bei einer ersten Sitzung klären.
Im Rahmen einer selbst gezahlten Therapie besitzt der Therapeut deutlich mehr Möglichkeiten, da zusätzlich zur „normalen“ Therapie auch andere, nicht von den Krankenkassen getragene, Behandlungsmethoden (Zusatzleistungen) einsetzbar sind.
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Z. B. bei einem geplantem Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen oder einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Als Selbstzahler können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.
gesetzlich Versicherte
Für die Kostenübernahme der Behandlung gesetzlich Krankenversicherter ist im Allgemeinen eine Zulassung des Leistungserbringers – also meiner Person – bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung erforderlich, die auch die dafür erforderliche fachliche Qualifikation überprüft und überwacht. Der Nachweis dieser Qualifikation ist meinerseits vollumfänglich gegeben. Wenn die Zulassung jedoch nicht besteht – wie in meinem Falle – gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Psychotherapie i.R. eines Kostenerstattungsverfahrens zu stellen.
Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenversicherung, worauf kein Rechtsanspruch besteht. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch auf die Ermöglichung einer zeitnahen Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen und richtet sich nach § 13.3 SGB V, worin u. a. steht: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt, und sind dadurch Versicherten für selbst beschaffte Leistungen Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Trotz bestehender Qualifikation meinerseits ist es bei gesetzlich Krankenversicherten nicht möglich, die Kostenübernahme für ärztliche Leistungen zu erwirken. Dies betrifft auch die medikamentöse Behandlung.
Ob ein Weg sich lohnt, weiß man erst, wenn man ihn gegangen ist!
– unbekannt
Hinweise & Zusätze
Schweigepflicht
Ich unterliege gemäß dem §203 der StGB der psychotherapeutischen Schweigepflicht, d.h. ich darf mich mit niemandem darüber austauschen, was in den Therapie- und Beratungsterminen gesprochen wird. Bei Kindern unter 14 Jahren gelten jedoch Ausnahmen. In Absprache mit dem Kind habe ich die Erlaubnis, mit dem Sorgeberechtigten sprechen zu dürfen.
Ab 14 Jahren gibt es das Selbstbestimmungsgesetz, d.h., der/die Jugendliche darf mitentscheiden, mit wem ich reden darf. Bei Selbst- und Fremdgefährdung ist es jedoch notwendig, mit jemandem zu sprechen, um das Leben des/der Betroffenen und das der anderen zu schützen. Auch ein Kind oder Jugendliche/r wird jederzeit über alles informiert und entscheidet mit.
Warum ich keine Psychologin bin
Der Unterschied zwischen Psychologe und Psychiater ist schon durch das Grundstudium bedingt. Möchte man Psychologe werden, studiert man Psychologie. Ein Psychiater – so auch ein Kinder- und Jugendpsychiater – absolviert ein Medizinstudium.
Nach dem Medizinstudium schließt sich für eine/n Arzt/Ärztin eine mehrjährige berufsbegleitende Weiterbildung an.
Je nachdem, in welchem Fach er sich weitergebildet hat, ist er am Ende z. B. Facharzt für innere Medizin („Internist“), Facharzt für Augenheilkunde („Augenarzt“) oder eben Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie („Kinder- und Jugendpsychiater“).
Was ist ein Kinder- und Jugendpsychiater?
(aus dem Griechischen: psyche, „Seele“, und iatros, „Heilkundiger“ bzw. „Arzt“). Im Volltext lautet die Berufsbezeichnung Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Wie wird man Kinder- und Jugendpsychiater?
Zunächst studiert man Medizin. Hat man das Studium erfolgreich abgeschlossen, ist man Arzt.
Anschließend spezialisieren sich Ärzte in der Regel in einem Fachgebiet, z. B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dies dauert mindestens fünf Jahre und erfolgt neben der Berufstätigkeit. In dieser Zeit nennt sich der Arzt „Assistenzarzt“.
Zur Weiterbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater gehört eine Psychotherapieausbildung mit theoretischer Ausbildung, therapeutischer Tätigkeit unter Supervision und Selbsterfahrung. Außerdem lernt man die medizinischen Aspekte der Tätigkeit kennen (Psychopharmaka, körperliche Ursachen seelischer Erkrankungen, usw.).
Hat man die Weiterbildung abgeschlossen, kann man sich zur Facharztprüfung anmelden. Wenn man diese bestanden hat, darf man sich Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie nennen.
Als Facharzt kann man entweder weiter in einer Klinik arbeiten oder eine Praxis eröffnen. In beiden Fällen besteht die Arbeit in der Behandlung von Menschen mit seelischen Leiden.
Was ist ein Psychologe?
Viele Psychologen wählen anschließend eine therapeutische Tätigkeit. Möchte ein Psychologe eine Praxis eröffnen, muss er eine umfangreiche, mindestens dreijährige Psychotherapieausbildung absolvieren. Danach darf er den Titel (psychologischer) Psychotherapeut führen.
Worin unterscheidet sich nun die Tätigkeit eines Psychiaters und eines psychologischen Psychotherapeuten? V.a. darin, dass der Psychiater auch körperliche Untersuchungen durchführen, Medikamente verordnen, eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und in Kliniken einweisen darf.
Was ist ein Psychotherapeut?
Ein Psychotherapeut bietet Psychotherapie (aus dem Griechischen: psyche, „Seele“, und therapia, „Pflege“, also die „Pflege der Seele“) an. Sowohl Ärzte, als auch Psychologen können sich zum Psychotherapeuten weiterbilden.
Daneben gibt es für Ärzte noch zwei weitere Wege, Psychotherapeut zu werden: Die Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und die Zusatzweiterbildung in Psychotherapie. Dies hier näher zu erklären, würde aber den Rahmen sprengen.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann man nicht nur auf der Grundlage eines Psychologie-, sondern auch eines Pädagogik- und Sozialpädagogikstudiums werden.
Außerdem gibt es noch den auf Psychotherapie spezialisierten Heilpraktiker. Dieser darf aus rechtlichen Gründen zwar Psychotherapie (HPG) (HPG=„Heilpraktikergesetz“) anbieten, sich aber nicht „Psychotherapeut“ nennen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine vorherige, z. T. recht anspruchsvolle Prüfung durch das Gesundheitsamt, jedoch keine mehrjährige Psychotherapieausbildung.
Risiken und Nebenwirkungen
Sie erhalten Psychotherapie oder Beratungsgespräche durch eine Fachärztin und ärztliche Psychotherapeutin mit einer fundierten und staatlich anerkannten Ausbildung in zwei psychotherapeutischen Verfahren, deren Wirksamkeit bei der Behandlung psychischer Erkrankungen erwiesen ist. Wie andere Heilungsansätze auch, birgt die therapeutische Behandlung nichtsdestotrotz Risiken und kann unerwünschte Nebenwirkungen entfalten. Wenn Sie darüber informiert sind, können Sie problematische Entwicklungen frühzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren.
In den psychotherapeutischen Gesprächen geht es besonders häufig darum, was Ihnen oder Ihrem Kind das Leben erschwert, was unzufrieden und unglücklich macht, was stört und womit gehadert wird. Sie bzw. Ihr Kind befassen/t sich dabei mit den eigenen Schwächen und lassen/lässt sich darauf ein, einem wenig vertrauten Menschen sehr viel von Ihrer/seiner Persönlichkeit – und damit auch von den unangenehmen Seiten – zu zeigen. Wahrscheinlich ist dies der Grund, dass es vielen Patienten in Psychotherapie zunächst einmal schlechter geht, dass sich die Symptome verstärken, dass sie z. B. ängstlicher, niedergeschlagener, wütender werden. Dabei sind sie doch gekommen, um eine Besserung des Befindens und der Bewältigung des Alltags zu erreichen!
Zur Ermutigung sei gesagt, dass es nach der anfänglichen Verschlechterung des Zustands den Betreffenden meistens bald besser geht und am Ende der Therapie eine Verbesserung gegenüber der Ausgangslage festzustellen ist. Allerdings kann die Belastung auch unerträglich schwer werden, bevor eine Erleichterung eintritt. Das kann verschiedene Ursachen haben. Einige Patienten stehen in ihrem Alltag unter mächtigem Zeit- und Leistungsdruck, nehmen Verantwortung gegenüber anderen wahr oder müssen für ihre eigene Gesundheit gerade besonders viel tun; kurz, sie hätten auch ohne ihre psychotherapeutischen Stunden schon mehr als genug zu bewältigen. In solchen Lebensphasen kann die Psychotherapie zur Last werden, den Druck noch erhöhen und die letzte Energie rauben. Einige Patienten erleben die Auseinandersetzung mit ihren schwierigen Themen als besonders bedrückend und sind nach jedem therapeutischen Gespräch noch tagelang aufgewühlt. In solchen Fällen kann es schon helfen, die Häufigkeit der Sitzungen zu reduzieren oder einen Teil jeder Sitzung für angenehme Gedanken zu reservieren; unter Umständen ist es ratsam, auf eine stationäre oder teilstationäre Therapie umzuschwenken.
Auf welche Weise auch immer die therapeutischen Gespräche erst recht als krankmachend erlebt werden – es ist in jedem Fall wichtig, die Beobachtung bzw. das Empfinden ernst zu nehmen. Wenn es Ihnen bzw. Ihrem Kind oder Jugendlichen mit der Psychotherapie nicht gut geht, zögern Sie nicht, dies mir gegenüber anzusprechen. Wir können dann gemeinsam klären, wie Sie und Ihr Kind damit umgehen können. Zwar steckt man unvermeidlich Energie und Kraft in eine Psychotherapie, doch ist man gerade dort nicht auf sich allein gestellt.