Gutachten

Kinder‑ und Jugendpsychiatrische und ‑psychologische Gutachten im Sozial- und Zivilrecht

Neutral und zuverlässig

Entsprechend meines Fachbereiches der Kinder‑ und Jugendpsychiatrie bin ich oft mit den Auswirkungen traumatisierender Erfahrungen bei Kindern und Jugendlichen konfrontiert. Dazu gehören auch emotionale und soziale Folgen nach Entwicklungstraumatisierungen (Kindeswohlgefährdung und ‑schädigung) und erlittenen Gewalterfahrungen körperlicher und seelischer Natur.

Ich biete meine Fachkompetenz als Unterstützung in Entscheidungsprozessen, möglichst optimale Entwicklungsbedingungen für betroffene Kinder und Jugendliche zu schaffen, an.

Gutachten für sozialrechtliche Angelegenheiten

Erstellung von Kinder- und jugendpsychiatrischen und ‑psychologischen Gutachten

  • Lbei Traumafolgestörungen
  • Lim sozialen Entschädigungsrecht
Wir können nicht wählen, was mit uns geschieht, aber wir können wählen, wie wir damit umgehen.

– Paulo Coelho

Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben, sondern das Beste aus ihnen zu machen.

– Carl Hilty

Gutachten im Zivilrecht

Erstellung von kinder- und jugendpsychiatrischen und ‑psychologischen Gutachten im Zivilrecht

  • Lbei Traumafolgestörungen
  • Lim zivilen Entschädigungsrecht
Präferiert wird die lösungsorientierte Erstellung des Gutachtens.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.

– Aristoteles

Gutachten zur Inanspruchnahme von Leistungen nach § 35a SGB VIII

Erstellung von kinder- und jugendpsychiatrischen und ‑psychologischen Gutachten bei drohender oder bereits bestehender seelischer Behinderung zur Inanspruchnahme

  • Leines Nachteilsausgleichs
  • Lspezieller Therapieformen
  • Lbesonderer Betreuungs- und Wohnformen
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen:
Wurzeln und Flügel.

– Johann Wolfgang von Goethe

Abgrenzung – Was ich nicht mache

Die Beauftragung mit der Erstellung eines Sachverständigen-Gutachtens erfolgt durch entsprechende Institutionen wie Gerichte, Sozial- oder Jugendämter oder Versicherungen.

Die Erstellung von Gutachten im Auftrage von Eltern oder anderen Bezugspersonen, Rechtsanwälten etc. als Parteien-Gutachten im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten wird von mir nicht übernommen.

Ausnahmen bilden hierbei gutachtliche Stellungnahmen zum Geltend-Machen eines Nachteilsausgleichs bei bestehenden fachspezifischen Beeinträchtigungen, wie z. B. Teilleistungsstörungen oder geplanter Inanspruchnahme von Leistungen i. R. des § 35a, SGB VIII, sowie die grundsätzliche Feststellung des Entwicklungsstandes eines Kindes z. B. zur Einschätzung der Schulfähigkeit.

Die Kosten für die Erstellung trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

Ich mache nicht
  • LParteien-Gutachten i. R. von Rechtsstreitigkeiten
  • LAutismus-Diagnostik